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Arbeitsrecht
25.01.2012
Arbeitsrecht
BAG: Ablösung einer Sozialleistung durch Betriebsvereinbarung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.11.2011 – 10 AZR 60/11 – wie folgt: Eine Ablösung von einzelvertraglichen Ansprüchen auf eine Sozialleistung durch Betriebsvereinbarung muss in der Betriebsvereinbarung selbst geregelt werden. Dieses Regelungsziel kann sich aus dem Zweck der Sozialleistung ergeben, wenn er dem Leistungszweck der vertraglichen Ansprüche entspricht. Soll eine Sozialleistung abgelöst und durch eine Sozialleistung mit anderem Leistungszweck ersetzt werden, bedarf es einer eindeutigen Regelung in der Betriebsvereinbarung, weil der Wille zur Ablösung der Sozialleistung aus dem Zweck der neuen Sozialleistung nicht abgeleitet werden kann. Ist danach eine Ablösung nicht geregelt, kommt es nicht darauf an, ob die vertraglichen Ansprüche „betriebsvereinbarungsoffen“ sind und ob die Ablösung einem (kollektiven) Günstigkeitsvergleich standhalten würde.

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