Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.11.2011 – 9 AZR 386/10 – wie folgt: Nach § 109 Abs. 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis darf gemäß § 109 Abs. 2 S. 2 GewO
Das BAG entschied in seinemUrteil vom 10.11.2011 – 6 AZR 357/10 – wie folgt: Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einemmit dem Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Aufhebungsvertrag zur Zahlung einer Abfindung für den
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.11.2011 – 9 AZR 348/10 – wie folgt: Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Pflegezeit (PflegeZG) sind Beschäftigte in Betrieben, in denen der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, von der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.11.2011 – 8 AZR 277/10 – wie folgt: Nur eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang setzt die einmonatige Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers
Mit Ablauf des 31.10.2011 ist der Vorsitzende Richter am BAG Prof. Franz Josef Düwell in den Ruhestand getreten. Im März 1991 wurde er zum Vorsitzenden Richter am LAG Hamm ernannt und im Mai 1993 zum Richter am BAG berufen. Seitdem gehörte er dem
LAG Chemnitz , Urteil vom 23.08.2011 - Aktenzeichen 1 Sa 322/11 (Vorinstanz: ArbG Chemnitz vom 31.03.2011 - Aktenzeichen 4 Ca 3529/10; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln haben grundsätzlich rechtsbegründende
BAG, Urteil vom 15.2.2011 - 3 AZR 54/09SachverhaltDie Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf betriebliche Altersversorgung. Der Kläger ist 1952 geboren. Er ist Pflegehelfer und war zunächst seit dem 15.5. 1993 beim Land Berlin im jetzigen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2011 - 15 Sa 170/11 leitsätze1. Wird zwischen den Betriebsparteien in einem "Interessenausgleich" für einen Teil der Belegschaft geregelt, dass abweichend von einem bestehenden Tarifvertrag eine reduzierte
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.9.2011 - 6 TaBV 851/11 LeitsatzEs stellt zumindest eine Überschreitung der Grenzen des Ermessens dar, wenn eine Einigungsstelle trotz der in der Erlaubnis für den Betrieb einer öffentlichen Spielbank
BAG, Urteil vom 18.8.2011 - 8 AZR 230/10sachverhalt Die Parteien streiten über den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Klägerin auf den Beklagten und dessen Verpflichtung zu ihrer Weiterbeschäftigung. Die Klägerin trat zum 1. Oktober 1992 in ein
BAG , Urteil vom 17.08.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 406/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 03.06.2010 - Aktenzeichen 15 Sa 166/10; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 23.09.2009 - Aktenzeichen 20 Ca 19044/08; ) Amtliche Leitsätze: Eine Allgemeine
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 25.10.2011 – 19 Sa 1075/11 – wie folgt: Das LAG hat die fristgemäße Kündigung eines Polizeiangestellten im Objektschutz, der außerhalb seines Dienstes die Partydroge „liquid ecstasy“ in nicht geringer Menge
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 1.9.2011 – 33 Ca 5877/11 – wie folgt: Die Anwendung von § 14 Abs. 2 TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art. 7 der Richtlinie 2002/ 14/EG des Europäischen
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.11.2011 – 13 Sa 1549/11 – wie folgt: Verweigert ein Arbeitgeber einem befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied wegen der Betriebsratstätigkeit die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, während
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.5.2011 – 2 AZR 384/10 – wie folgt: Endtermin der achtwöchigen Vorfrist des § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG ist der Tag der prognostizierten Geburt, auch wenn dieser vor dem Tag der tatsächlichen Geburt liegt. Bestimmt
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.6.2011 – 9 AZR 238/10 – wie folgt: Auch Vertragsbestimmungen in Formularverträgen, die den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistungen festlegen, unterliegen der Transparenzkontrolle nach §
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.6.2011 – 4 AZR 563/09 – wie folgt: Ein Arbeitsvertrag mit einer unbedingten dynamischen Verweisung auf den BMT-G-O in seiner jeweiligen Fassung ist mit Inkrafttreten des TVöD/VKA am 1.10.2005 lückenhaft
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...