BAG: Auslegung einer Betriebsvereinbarung – Anspruch auf Entgelterhöhung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.10.2011 – 1 AZR 376/10 – wie folgt: Der Arbeitgeber kann mitbestimmungsfrei entscheiden, ob er die Gehälter von AT-Angestellten erhöhen will. Er kann aber auch in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG eine Verpflichtung zur Gehaltserhöhung eingehen. Die Übernahme einer derartigen, gesetzlich nicht geboten und in der Praxis ungewöhnlichen Verpflichtung muss jedoch in einer solchen Betriebsvereinbarung deutlich zum Ausdruck kommen.