LAG Berlin: Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 30.9.2011 – 6 Sa 1629/11 – wie folgt: Bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs ist der Arbeitnehmer nicht gehalten, auf Leistung während eines bestimmten Zeitraums zu klagen, sondern kann sich auf einen Feststellungsantrag beschränken. Zur Urlaubsgewährung ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers während eines anhängigen Kündigungsschutzprozesses im Übertragungszeitraum des Folgejahres.