BAG , Urteil vom 24.08.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 717/10 (Vorinstanz: LAG Chemnitz vom 22.10.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 105/10; ) (Vorinstanz: ArbG Bautzen vom 13.01.2010 - Aktenzeichen 3 Ca 3356/09; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die
BAG , Urteil vom 10.11.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 481/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 22.04.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 1689/08; ) (Vorinstanz: ArbG Marburg vom 26.09.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 183/08; ) Redaktionelle Leitsätze: Die in § 27 Abschn.
BAG, Urteil vom 17.11.2011, 5 AZR 564/10LeitsätzeDie Zumutbarkeit anderweitiger Arbeit iSv. § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG und der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch sind rechtlich un-abhängig.sachverhalt Die Parteien streiten über
Am 1.3.2012 veranstaltet die Goethe-Universität Frankfurt a. M. im Campus Westend ein Symposium zu den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen des CGZP-Beschlusses des BAG. Das Symposium wird von Dr. Jürgen Brand, Richter des VGH NRW, und
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 19.12.2011 – 15 Sa 1264/11 – wie folgt: Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden. Die mangelnde Reaktion eines
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.11.2011 – 13 Sa 1549/11 – wie folgt: § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet. Aus dem
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 9.12.2011 – 6 Sa 1422/11 – wie folgt: Die Beschränkung des Kaufkraftausgleichs für deutsche Ortskräfte der Bundesrepublik Deutschland auf den für ins Ausland entsandte Mitarbeiter geltenden Prozentsatz ihres
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 6.12.2011 – 3 Sa 1300/11 – wie folgt: Eine Klausel in einem Prozessvergleich zur Erledigung eines Kündigungsschutzrechtsstreites mit dem Wortlaut: „Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche gegenseitigen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.10.2011 – 9 AZR 315/10 – wie folgt: Will der Arbeitnehmer die in Anspruch genommene Elternzeit verlängern, bedarf dies gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Vorschrift geht nicht
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.12.2011 – 6 AZR 319/09 – wie folgt: § 6 Abs. 1 S. 2 TVÜ-Bund, der die Zuordnung der aus dem BAT übergeleiteten Angestellten zu den regulä- ren Entwicklungsstufen des TVöD regelt, ist nicht
Das BAG entschied in seinemUrteil vom15.9.2011 – 8 AZR 846/09 – wie folgt: Besteht nach dem Arbeitsvertrag eines Arztes für diesen die Erwerbschance „Liquidationsrecht“, so ergibt sich ein Erstattungsanspruch des unwirksam gekündigten Arztes in Form
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.10.2011 – 10 AZR 746/10 – wie folgt: Ist nach den arbeitsvertraglichen Regelungen eine zusätzliche variable Vergütung unter Berücksichtigung der Ertragslage und der Leistung des Arbeitnehmers festzusetzen, so
Am 25.1. stellte die für die Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Reding die seit einiger Zeit bereits erwarteten Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Reform des Datenschutzes vor. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen
LAG Düsseldorf , Beschluss vom 18.01.2011 - Aktenzeichen 16 TaBV 71/10 (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 06.09.2010 - Aktenzeichen 2 BV 17/10; ) Amtliche Leitsätze: Der Arbeitgeber ist beim Vorliegen einer einzelvertraglichen dynamischen
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.9.2011 - 5 TaBV 3/11Leitsatz1. Die Vorschlagslisten sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 WahlO untereinander auf einem einzigen Stimmzettel aufzuführen. Die Verwendung von mehreren Stimmzetteln, jeweils einen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11Leitsatz1. Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden.2. Die mangelnde Reaktion eines Arbeitnehmers
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.11.2011 - 13 Sa 1549/11Leitsatz1. § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet.(Rn.31)2. Aus dem
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...