BAG, Urteil vom 6.10.2011, 6 AZR 262/10Leitsätze1. Zahlt der Arbeitgeber in der Krise Arbeitsentgelt für vom Arbeitnehmer in den vorhergehenden drei Monaten erbrachte Arbeitsleistungen, liegt grundsätzlich ein Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO vor.
BAG, Urteil vom 21.6.2011 - 9 AZR 236/10Leitsätze1. Tritt der Erwerber eines Betriebs noch in der ersten Instanz als streitgenössischer Nebenintervenient dem beklagten Betriebsveräußerer bei, ist ein Parteiwechsel auch nach Schluss der mündlichen
BAG , Urteil vom 07.06.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 34/10 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 21.12.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 577/09; ) (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 26.03.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 5101/08; ) Amtliche Leitsätze: Arbeitnehmer können von
BAG, Urteil vom 18.8.2011 - 8 AZR 220/10sachverhalt Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss. Neben der Feststellung eines zum Schadensersatz verpflichtenden Schuldverhältnisses verlangt die Klägerin von dem
BAG, Urteil vom 19.10.2011 - 4 AZR 811/09sachverhalt Die Parteien streiten darüber, welche tariflichen Regelungen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Der Kläger ist seit dem 1.
BAG, Urteil vom 9.8.2011 - 9 AZR 365/10Leitsätze1. Der Anspruch auf Abgeltung des nach lang andauernder Arbeitsunfähigkeit bestehenden gesetzlichen Mindesturlaubs kann aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Er ist nicht Surrogat des
BAG, Urteil vom 9.8.2011 - 9 AZR 425/10sachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Erholungsurlaub aus den Jahren 2005 bis 2007 zusteht. Der Kläger ist seit dem 1. Januar 1991 bei der Beklagten, einem Verkehrsunternehmen mit Sitz in
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 6.10.2011 – 6 AZR 172/10 – wie folgt: Für eine Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO ist kein Raum, wenn die Entscheidung eines Arbeitnehmers, in einem Kündigungsschutzprozess einen Vergleich mit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.9.2011 – 10 AZR 208/10 – wie folgt: Bereitschaftsdienststunden, die in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet werden, sind Nachtarbeitsstunden i. S. v. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS und lösen den
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.8.2011 – 3 AZR 650/09 – wie folgt: Über einen Antrag auf Urteilsergänzung nach § 64 Abs. 3a ArbGG entscheidet das Gericht unter Hinzuziehung derselben Richter, die am Urteil selbst mitgewirkt haben. Ergeht
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.8.2011 – 1 AZR 44/10 – wie folgt: Der Versuch eines Interessenausgleichs i. S. v. § 113 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 BetrVG setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.7.2011 – 2 AZR 396/10 – wie folgt: Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.6.2011 – 2 AZR 418/10 – wie folgt: Der nachdrückliche Hinweis des Arbeitgebers auf die eigene wirtschaftlich desolate Lage verbunden mit der Offerte, ein Arbeitsverhältnis mit einem auswärtigen Unternehmen zu
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.6.2011 – 2 AZR 284/10 – wie folgt: Hat der Arbeitnehmer die Erledigung von Arbeitsaufgaben vorgetäuscht, die nur einen Teil seiner geschuldeten Tätigkeit ausmachen und nur sporadisch anfallen, kann dem
BAG , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 743/09 (Vorinstanz: LAG Brandenburg vom 21.09.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 2421/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 08.10.2008 - Aktenzeichen 40 Ca 8693/08; ) Amtliche Leitsätze: Sieht ein Sozialplan
BAG , Urteil vom 06.10.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 172/10 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 333/09; ) (Vorinstanz: ArbG Hannover vom 26.11.2008 - Aktenzeichen 8 Ca 55/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Für
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...