BAG: Diskriminierung bei Vergütung nach dem Lebensalter im BAT
BAG , Urteil vom 10.11.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 481/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 22.04.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 1689/08; ) (Vorinstanz: ArbG Marburg vom 26.09.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 183/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: Die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 (GRC) verankert und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden ist und stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Art. 2 RL 2000/78 darstellt, die nicht nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78 gerechtfertigt ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC vom 12. Dezember 2007) Art. 21; Richtlinie 2000/78/EG des Rates (vom 27. November 2000) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78) Art. 2; Richtlinie 2000/78/EG des Rates (vom 27. November 2000) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78) Art. 6 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; AGG § 7 Abs. 2; BGB § 612; BAT § 27 Abschn. A; BAT § 70; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H vom 1. September 2009) § 3, Protokollerklärung zu § 3 Abs. 2 S. 1; Redaktionelle Normenkette: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC vom 12. Dezember 2007) Art. 21; Richtlinie 2000/78/EG des Rates (vom 27. November 2000) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78) Art. 2; Richtlinie 2000/78/EG des Rates (vom 27. November 2000) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78) Art. 6 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; AGG § 7 Abs. 2; BGB § 612; BAT § 27 Abschn. A; BAT § 70; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H vom 1. September 2009) § 3, Protokollerklärung zu § 3 Abs. 2 S. 1;
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||