Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.5.2012 - 4 AZR 290/10 - wie folgt: 1. Bei einer nach dem 31. Dezember 2001 erfolgten Änderung eines Arbeitsvertrages, der vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 19.6.2012 – 1 ABR 35/11 – wie folgt: Hat der Betriebsrat einen Vollstreckungstitel erwirkt, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, zukünftig die Anordnung von Überstunden ohne Einhaltung des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.6.2012 - 8 AZR 188/11 - wie folgt: Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG verstößt nicht gegen Europarecht, da sie die europarechtlich gebotenen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität wahrt. 2.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.6.2012 - 8 AZR 181/11 - wie folgt: In Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt,kann auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsameTätigkeit dauerhaft
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.6.2012 – 9 AZR 712/10 – wie folgt: Aus dem Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub gemäß § 1 BUrlG folgt, dass die infolge der Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs ausgefallenen Soll-Arbeitsstunden
Der Betriebsrat kann, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, nach § 40 Abs. 2 BetrVG die Einrichtung eines nicht personalisierten Internetzugangs über den ihm zur Verfügung gestellten PC verlangen. Der gesetzliche
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.7.2012 - 7 ABR 21/11 - wie folgt: Der Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl ist verpflichtet, die eingereichten Vorschlagslisten möglichst rasch zu prüfen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig
Dem erstinstanzlich vollumfänglich obsiegenden Kläger steht für eine Klageerweiterung im Berufungsrechtszug nur der Weg der Anschlussberufung offen. Die Anschlussberufung ist im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren nach § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO iVm.
Sinn und Zweck eines zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesamtbetriebsrat vereinbarten vorsorglichen Sozialplans ist typischerweise, für mögliche künftige Betriebsänderungen Ausgleichsregelungen zur Verfügung zu stellen, die dem Arbeitgeber
BAG , Beschluss vom 15.12.2011 - 7 ABR 65/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 21.09.2010 - Aktenzeichen 14 TaBV 3/10; ) (Vorinstanz: ArbG Mannheim vom 28.01.2010 - Aktenzeichen 5 BV 12/09; ) Amtliche Leitsätze: Gründe: A. Die Beteiligten
BAG, Urteil vom 15.5.2012 - 3 AZR 11/10Leitsätze1. Stellt eine vor dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (juris: RVAltGrAnpG) entstandene Versorgungsordnung für den Eintritt des Versorgungsfalles auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ab, so ist
ArbG Berlin, Urteil vom 3.8.2012 - 28 Ca 7089/11Leitsatz1. Es entspricht dem normativem Leitbild des § 6 Abs. 5 ArbZG, wenn die Tarifvertragsparteien für die Verrichtung von Nachtarbeit wegen ihrer signifikant erhöhten Belastungen im Vergleich zur
LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2012 - 6 Sa 878/12Leitsatz1. Der Streit zwischen einem Arbeitnehmer und einer geschlossenen Betriebskrankenkasse darüber, ob sein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes oder durch ordentliche Kündigung aufgelöst
BAG, Urteil vom 11.7.2012, 2 AZR 42/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs.Die Klägerin war seit dem 1. September 1981 in einem Warenhaus der Beklagten beschäftigt. Zuletzt hatte sie die Stellung einer
BAG, Beschluss vom 19.6.2012, 1 ABR 35/11Aus den Gründen1 A. Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen aus dem Jahre 1992.2 Der antragstellende Arbeitgeber ist ein
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 19.5.2012 – 1 ABR 19/11 – wie folgt: In Unternehmen mit mehreren Betrieben sind im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG regelmäßig die Einzelbetriebsräte für die zu regelnden Arbeitszeitfragen zuständig. Die
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 22.5.2012 – 1 ABR 11/11 – wie folgt: Der Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG erstreckt sich auch auf eine nicht tariffähige Arbeitnehmerkoalition. Zu deren hierdurch geschützten Betätigungen gehört die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.5.2012 – 4 AZR 366/10 – wie folgt: Bei Wegfall der nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG aus der Mitgliedschaft in einer tarifschließenden Koalition folgenden unmittelbaren und zwingenden Rechtswirkung eines
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...