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Arbeitsrecht
06.12.2012
Arbeitsrecht
BAG: Strukturausgleich nach § 12 TVÜ DRV-Bund, wenn die bei Überleitung in den TV DRV-Bund maßgebliche Vergütungsgruppe des MTAng-BfA-O durch Aufstieg erreicht wurde

Das BAG hat in seinem Urteil vom 18.10.2012 - 6 AZR 381/12 - wie folgt entschieden: Arbeitnehmer, die in den Lebensaltersstufen 29 bis 39 von Vergütungsgruppe VI MTAng-BfA-O mit Ortszuschlag der Stufe 2 in Entgeltgruppe 6 TV DRV-Bund überführt wurden, haben Anspruch auf Strukturausgleich. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer bei Inkrafttreten des TVÜ DRV-Bund am 1. Januar 2006 originär in Vergütungsgruppe VI MTAng-BfA-O eingruppiert oder durch Aufstieg in diese Vergütungsgruppe gelangt waren.

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