BAG: Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der Diakonie
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.6.2012 - 4 AZR 438/10 - wie folgt: Die in Anlage 1 zu den AVR DWM allgemein formulierten Tätigkeitsmerkmale sind regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine den Richtbeispielen entsprechende Tätigkeit ausübt. Das Richtbeispiel eines „Gesundheitspflegers in der Psychiatrie“ ist erfüllt, wenn ein Gesundheitspfleger in einer Einrichtung tätig ist, die dem Bereich der Psychiatrie zuzuordnen ist. Nach Sinn und Zweck der Norm werden davon die Einrichtungen erfasst, die gemeinsam das Netz der psychiatrischen Versorgung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bilden.