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Arbeitsrecht
06.12.2012
Arbeitsrecht
BAG: Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

Das BAG hat in seinem Urteil vom 17.7.2012 - 1 AZR 476/11 - wie folgt entschieden: Sozialleistungen, die ausschließlich in Hinblick auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses erbracht werden und nicht von der persönlichen Arbeitsleistung der begünstigten Arbeitnehmer abhängen, können durch Betriebsvereinbarung grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft eingestellt werden. Ein Arbeitnehmer kann ohne Hinzutreten von besonderen Umständen nicht auf den unveränderten Fortbestand von Leistungen aus betrieblichen Regelungen vertrauen.

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