BAG: Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht
Das BAG hat in seinem Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 - wie folgt entschieden: Ein Land verstößt als Arbeitgeber gegenüber seinen angestellten Lehrkräften gegen § 242 BGB, wenn es Schulfahrten grundsätzlich nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass die teilnehmenden Lehrkräfte formularmäßig auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten. Diese generelle Bindung der Genehmigung von Schulfahrten an den „Verzicht“ auf die Erstattung von Reisekosten stellt die angestellten Lehrkräfte unzulässig vor die Wahl, ihr Interesse an einer Reisekostenerstattung zurückzustellen oder dafür verantwortlich zu sein, dass Schulfahrten, die Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind, nicht stattfinden.