BAG: Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht
Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.9.2012 - 5 AZR 678/11 - wie folgt entschieden: Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind im Anwendungsbereich des TV-L vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.