Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.7.2012 - 10 AZR 203/11 - wie folgt: Die Anwendung von § 14 TV-L setzt voraus, dass sich die Eingruppierung des Beschäftigten nach den Eingruppierungsvorschriften des TV-L richtet (nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.6.2012 - 6 AZR 745/10 - wie folgt: Zuschläge zur Stückvergütung für besondere Fleischuntersuchungen - Rückstandsuntersuchungen, weiter gehende Untersuchungen und bakteriologische Fleischuntersuchungen - nach
Das BAG entschied in seinemUrteil vom15.8.2012 – 7 AZR 184/11 – wie folgt: Durch Tarifvertrag können sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags abweichend von den
Das BAG entschied mit seinem Urteil vom 23.8.2012 – 8 AZR 285/11 – wie folgt: Enthält eine Stellenausschreibung den Hinweis, dass Mitarbeiter eines bestimmten Alters gesucht werden, so scheitert der Anspruch eines nicht eingestellten älteren
BAG, Urteil vom 18.1.2012 - 10 AZR 612/10LeitsatzEine Sonderzahlung mit Mischcharakter, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom ungekündigten Bestand des
ArbG Berlin, Urteil vom 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12Leitsatz1. Dauert erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit über den zunächst bescheinigten Zeitraum hinaus an, so trifft den erkrankten Arbeitnehmer entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG die Pflicht, dem
ArbG Stuttgart, Urteil vom 24.7.2012 - 16 Ca 2422/12Leitsatz1. Die Auskunftspflicht über die Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KSchG gilt - bei einem entsprechenden Verlangen des Arbeitnehmers - auch in den Fällen eines
BAG , Urteil vom 15.03.2012 - Aktenzeichen 8 AZR 858/09 (Vorinstanz: LAG Chemnitz vom 12.11.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 322/09; ) (Vorinstanz: ArbG Dresden vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 1 Ca 2165/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:1. Hat ein
BAG , Urteil vom 13.06.2012 - Aktenzeichen 10 AZR 351/11 (Vorinstanz: LAG Schleswig-Holstein vom 08.03.2011 - Aktenzeichen 1 Sa 70 e/10; ) (Vorinstanz: ArbG Elmshorn vom 04.02.2010 - Aktenzeichen 52 Ca 1421 b/09; ) Amtliche Leitsätze: Der Anspruch
BAG , Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen 10 AZR 711/10 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 31.08.2010 - Aktenzeichen 12/18 Sa 1479/08; ) (Vorinstanz: ArbG Wiesbaden vom 28.05.2008 - Aktenzeichen 7 Ca 3619/04; ) Amtliche Leitsätze:
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.4.2012 - 4 AZR 392/10 - wie folgt: Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, nach der auf das Arbeitsverhältnis „der Bundes-Angestelltentarifvertrag … in der jeweils für den Bereich der kommunalen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.4.2012 - 4 AZR 426/10 - wie folgt: Das für eine Eingruppierungsfeststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse ist für in der Vergangenheit liegende Zeiträume nicht gegeben, wenn die klagende Partei
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 10.5.2012 - 8 AZR 434/11 - wie folgt: Rettungsdienste nehmen eine im öffentlichen Interesse stehende Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr. Dies steht der Annahme eines Betriebsübergangs grundsätzlich nicht entgegen.
Das ArbG Berlin entschied in seinem Urteil vom 18.5.2012 – 28 Ca 3881/12 – wie folgt: Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer im Rahmen der vor Ausspruch einer „Verdachtskündigung“ obligatorischen Anhörung u. a. keine Erkenntnisse vorenthalten, die er
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.6.2012 - 10 AZR 296/11 - wie folgt:Ist in einem Arbeitsvertrag neben dem Ort der Arbeitsleistung bestimmt, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gesamten Unternehmen - auch an anderen Orten
Das ArbG Berlin entschied in seinem Urteil vom 25.5.2012 – 28 Ca 4449/12 – wie folgt: Der Tatbestand so genannter „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ setzt in der Person des Arbeitnehmers dessen „intensive Weigerung“ (Nachhaltigkeit) voraus (wie BAG
Das LAG Nürnberg entschied in seinem Beschluss vom 16.5.2012 – 2 Sa 574/11 – wie folgt: Die Formulierung in einer Stellenausschreibung „wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen motivierten Team“ stellt für sich genommen noch
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...