BAG , Urteil vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 01.10.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 449/10; ) (Vorinstanz: ArbG Hagen - 5 Ca 1286/09 - 9.2.2010 ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:1. Liegen zwischen einer fehlerhaften
LAG Niedersachen, Urteil vom 8.8.2012 - 2 Sa 1733/11Leitsätze§ 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht richtlinienkonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern keine Anwendung findet.Der von Art. 7 der
ArbG Berlin, Urteil vom 28.03.2012 - 55 Ca 2426/12Leitsatz1) Trägt eine muslimische Frau in der Öffentlichkeit ein Kopftuch, ist dies als Teil ihres religiösen Bekenntnisses und als Akt der Religionsausübung anzuerkennen.2) Wird eine Bewerberin
BAG, Urteil vom 18.7.2012, 7 AZR 451/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob die sachgrundlose Befristung ihres Arbeitsverhältnisses wirksam ist.Die Klägerin war aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrags vom 2. Oktober 2007 ab dem 1. Januar
BAG, Urteil vom 7.8.2012, 9 AZR 353/10Leitsätze1. Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 Abs. 1 SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.7.2012 - 7 AZR 451/11 - wie folgt: 1. Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF ist eine nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf Erzielung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.8.2012 - 9 AZR 353/10 - wie folgt: Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Dies steht im Einklang mit
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 10.10.2012 – 3 Sa 644/12 – wie folgt: Die Bezeichnung eines Ausbilders als „Menschenschinder und Ausbeuter“ auf dem Facebook- Profil eines Auszubildenden ist als Beleidigung zu werten. Diese rechtfertigt die
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 12.9.2012 - 5 AZN 1743/12 (F) - wie folgt: Richtet sich ein Wiederaufnahmeantrag gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers verworfen oder
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.5.2012 - 7 AZR 754/10 - wie folgt: § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD ist eine reine Verfahrensnorm. Er begründet keine materiellen Pflichten bei der Prüfung, ob die unbefristete oder befristete Weiterbeschäftigung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.5.2012 - 4 AZR 300/10 - wie folgt: Bei der Ausübung einer Funktion oder der Übernahme einer Leitungstätigkeit liegt häufig ein einheitlicher Arbeitsvorgang vor. Ist eine Leitungstätigkeit allerdings
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.6.2012 – 3 AZR 708/11 – wie folgt: Scheidet ein Dienstordnungsangestellter vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG aus dem Dienstordnungsangestelltenverhältnis aus, darf
Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstaltet am 14.11.2012 seine 4. Ortstagung in Kiel. Diese findet im Haus des Sports, Winterbeker Weg 49 in Kiel in der Zeit von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Auf der Tagesordnung steht ein Vortrag von
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.10.2012 – 9 AZR 183/11 – wie folgt: Schulfahrten sind nach den Wanderrichtlinien des beklagten Landes Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Die Teilnahme an Schulfahrten gehört zu den
BAG, Urteil vom 21.3.2012, 5 AZR 240/11Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11.Tenor1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2010 - 9 Sa 1239/10 -
BAG, Urteil vom 17.4.2012 - 3 AZR 481/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden betrieblichen Altersrente und in diesem Zusammenhang darüber, ob die zugrunde liegenden tariflichen Regelungen altersdiskriminierend
BAG, Urteil vom 19.6.2012, 3 AZR 708/11LeitsätzeScheidet ein Dienstordnungsangestellter vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG aus dem Dienstordnungsangestelltenverhältnis aus, darf sein nach § 2 Abs. 1 Satz 1
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...