BAG: Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung (§ 40a EStG) - Mindestlohn im Baugewerbe
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.8.2012 - 10 AZR 589/11 - wie folgt: Ist der Arbeitgeber an die Tarifverträge zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe gebunden, so ist ein der Beitragspflicht zu den Sozialkassen zugrunde liegender pauschal zu versteuernder Bruttoarbeitslohn iSd. § 18 Abs. 4 Buchst. a Alt. 3 VTV mindestens der tarifliche Mindestlohn.