BAG: Unzulässiger Verzicht auf Erstattung von Reisekosten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.10.2012 – 9 AZR 183/11 – wie folgt: Die generelle Bindung der Genehmigung von Schulfahrten an den „Verzicht“ auf die Erstattung von Reisekostenstellt dieangestelltenLehrkräfteunzulässigvor dieWahl, ihr Interesse an einer Reisekostenerstattung zurückzustellen oder dafür verantwortlich zu sein, dass Schulfahrten, die Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind, nicht stattfinden.