BAG: Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.9.2012 - 5 AZR 627/11 - wie folgt: Ein Arbeitnehmer macht mit Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutz- oder Befristungskontrollklage) die von deren Ausgang abhängigen Vergütungsansprüche „gerichtlich geltend“ und wahrt damit die zweite Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist.