BAG: Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung „demnächst“ im Ausland
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.8.2012 - 8 AZR 394/11 - wie folgt: Bei einer vom Gericht durchzuführenden Auslandszustellung kann auch eine 19 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte Zustellung noch „demnächst“ iSv. § 167 ZPO sein.