Mit Urteil vom 3.2.2011 - IX ZR 213/09 - hat der BGH entschieden: Pfändet ein Gläubiger den Kassenbestand des Schuldners oder wendet der Schuld-ner eine sonst unvermeidliche Kassenpfändung durch Zahlung an den anwesenden Vollziehungsbeamten ab, liegt
Mit Urteil vom 16.2.2011 - VIII ZR 226/07 - hat der BGH entschieden: § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB ist aufgrund von Art. 18 Buchst. a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18.12.1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend
Mit Urteil vom 23.2.2011 - 7 U 4264/10 - hat das OLG München entschieden: Bei einer Zug-um-Zug-Vereinbarung setzt das Rücktrittsrecht einer Partei nach § 323 Abs. 1 BGB neben der Leistungsbereitschaft auch deren eigene objektive Leistungsfähigkeit
Mit Urteil vom 24.2.2011 - 19 U 83/10 - hat das KG Berlin entschieden: Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet der Kommanditgesellschaft unabhängig vom Bestehen eines Dienstverhältnisses zumindest dann allein aufgrund der drittschützenden
Die HSH Nordbank muss an einen stillen Gesellschafter eine zugesagte Sonderzahlung i. H. v. 3827500 Euro für das Geschäftsjahr 2008 zahlen. Dies hat das OLG Schleswig mit Urteil vom 2.3.2011 - 9 U 22/10 entschieden. Ende des Jahres 2008 fand eine
Der BGH hat mit Urteil vom 10.2.2011 - VII ZR 53/10 - entschieden: Die Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld fällig; einer Leistungsaufforderung des Gläubigers und der Vorlage von
BGH , Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen I ZR 157/08 (Vorinstanz: OLG München vom 07.08.2008 - Aktenzeichen 29 U 2026/08; ) (Vorinstanz: LG München II vom 10.01.2008 - Aktenzeichen 4 HK O 3709/07; ) Amtliche Leitsätze: Ein Verhalten, das gegen
BGH , Beschluss vom 20.01.2011 - Aktenzeichen I ZB 67/09 (Vorinstanz: LG Karlsruhe vom 10.06.2009 - Aktenzeichen 14 O 158/06 KfH III; ) (Vorinstanz: OLG Karlsruhe vom 18.08.2009 - Aktenzeichen 8 W 31/09; ) Amtliche Leitsätze: a) Eine klare,
BGH , Urteil vom 10.02.2011 - Aktenzeichen VII ZR 53/10 (Vorinstanz: OLG Düsseldorf vom 11.03.2010 - Aktenzeichen I-5 U 83/09; ) (Vorinstanz: LG Düsseldorf vom 12.05.2009 - Aktenzeichen 35 O 100/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Forderung aus einer
BGH , Urteil vom 25.01.2011 - Aktenzeichen XI ZR 171/09 (Vorinstanz: OLG Düsseldorf vom 23.04.2009 - Aktenzeichen I-6 U 65/08; ) (Vorinstanz: LG Düsseldorf vom 11.04.2008 - Aktenzeichen 39 O 76/07; ) Amtliche Leitsätze: a) Zur Frage der konkludenten
BGH, Urteil vom 17.2.2011 - III ZR 144/10 LeitsatzEin Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung ge-stellten persönlichen Modell-Berechnung
BGH, Beschluss vom 3.2.2011 - I ZR 129/08 TenorDem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. L 111
Mit Urteil vom 25.1.2011 - XI ZR 171/09 - Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, im Einzelfall für eine
Mit Beschluss vom 20.1.2011 - I ZB 67/09 - hat der BGH entschieden: Eine klare, geordnete und übersichtliche Form der Darstellung sämtlicher relevanten Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB kann dadurch erreicht werden,
Mit Urteil vom 17.2.2011 - III ZR 144/10 - hat der BGH entschieden: Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen
Der BGH hat mit Urteil vom 9.3.2011 - VIII ZR 266/09 - eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen. Der Kläger leaste von einer Leasinggesellschaft einen Neuwagen Audi S4,
Mit Urteil vom 9.9.2010 - I ZR 157/08 - hat der BGH entschieden: Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar.
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