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Wirtschaftsrecht
20.05.2011
Wirtschaftsrecht
BReg: Verschärfte Regeln im Kampf gegen Geldwäsche

Der Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ wurde am 11.5.2011 vom Bundeskabinett beschlossen. Mit dem Entwurf sollen in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern im Kampf gegen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Außerdem sollen die Meldepflichten konkretisiert und die Bußgeldtatbestände erweitert werden. Mit der Gesetzesinitiative wird das deutsche Recht an die internationalen Standards der Geldwäscheprävention angepasst und den von der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) kritisierten Punkte der bisherigen nationalen Regelungen entsprochen. Dieser Gesetzentwurf steht in unmittelbaren Zusammenhag mit weiteren Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld- Richtlinie, die dieses Jahr abgeschlossen wurden und ebenfalls diesem Zweck dienen sollen.
(PM BMF vom 11.5.2011)

--> Vgl. dazu demnächst den Beitrag von Zentes/Glaab.

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