BGH: Zur Geltung des Sacheinlageverbots für Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Mit Beschluss vom 19.4.2011 - II ZB 25/10 - hat der BGH entschieden: Das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht.