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Wirtschaftsrecht
20.05.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Geltung des Sacheinlageverbots für Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mit Beschluss vom 19.4.2011 - II ZB 25/10 - hat der BGH entschieden: Das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht.

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