BT: Anspruch von Unternehmen bei Fernabsatzverträgen wird eingeschränkt
Der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von sog. Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Warenlieferungsvertrags im Fernabsatz soll eingeschränkt werden. Dies beschloss der Rechtsausschuss am 11.5.2011. Der Unternehmer solle zukünftig vom Verbraucher nur Wertersatz erhalten, „soweit dieser die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und die Funktionsweise hinausgeht“. Weitere Voraussetzung sei, dass der Unternehmer den Verbraucher auf diese Regelung hingewiesen und auf dessen Widerrufsrecht aufmerksam gemacht habe.
(hib-Meldung vom 11.5.2011)