OLG Saarbrücken: Nachhaltiges Leugnen des Mangels berechtigt Käufer zu sofortigem Rücktritt
OLG Saarbrücken , Urteil vom 22.02.2011 - Aktenzeichen 4 U 557/09-160 (Vorinstanz: LG Saarbrücken vom 15.10.2009 - Aktenzeichen 9 O 172/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Eine ernsthafte Verweigerung der Nacherfüllung im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann schon dann gegeben sein, wenn der Verkäufer das Vorliegen eines Mangels anlässlich einer der Mängelfeststellung dienenden Überprüfung der Kaufsache nachhaltig leugnet. Auch das Prozessverhalten ist in die rechtliche Würdigung einzubeziehen: Eine nachhaltige Erfüllungsweigerung liegt nahe, wenn der Verkäufer das Vorliegen der Mängel nicht lediglich leugnet, sondern er dem Käufer unterstellt, dass er die Kaufsache aus Kaufreue zurückgeben will. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: BGB § 323 Abs. 2 Nr. 1;
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