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Wirtschaftsrecht
23.05.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Rechtskraft eines in einem Rechtsstreit gegen die Gesellschafter einer GbR ergangenen Urteils wirkt nicht in einem weiteren Prozess gegen die Gesellschaft

Mit Urteil vom 22.3.2011 - II ZR 249/09 - hat der BGH entschieden: Nimmt ein Dritter in einem Rechtsstreit die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus ihrer persönlichen Haftung für eine Gesellschaftsschuld in Anspruch, entfaltet die Rechtskraft eines in diesem Prozess ergangenen Urteils keine Wirkung in einem weiteren Prozess, in dem er nunmehr den Anspruch gegen die Gesellschaft verfolgt. Dies gilt auch dann, wenn alle Gesellschafter am Vorprozess beteiligt waren.

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