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Wirtschaftsrecht
19.05.2011
Wirtschaftsrecht
OLG München: Zur Haftung eines beratenden Kreditinstituts wegen Nichtaufklärung über die Höhe seiner Provision (Immobilienfonds „LOVOR KG“)

Mit Urteil vom 9.5.2011 – 19 U 5247/10 – hat das OLG München entschieden: Ein beratendes Kreditinstitut hat Anlageinteressenten auch ungefragt darüber aufzuklären, in welchem Umfang es Provisionen aus den im Prospekt offen ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten erhält (im Anschluss an BGH, Hinweisbeschluss vom 9.3.2011 – XI ZR 191/10). Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens kann in der Regel jedenfalls dann nicht allein durch das Zeugnis des Beraters hinreichend erschüttert werden, wenn dieser letztlich nur seine eigene Meinung kundtun und keinen relevanten Aufschluss über die wahre innere Haltung des konkreten Anlegers geben kann.

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