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BFH , Urteil vom 09.02.2012 - Aktenzeichen VI R 22/10 (Vorinstanz: FG Köln vom 18.03.2010 - Aktenzeichen 11 K 2225/09 (EFG 2010, 1027); ) Amtliche Leitsätze: 1. In "Outsourcing-Fällen" sind Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts
BFH , Urteil vom 09.02.2012 - Aktenzeichen VI R 34/11 (Vorinstanz: FG München vom 05.05.2011 - Aktenzeichen 7 K 601/09 (EFG 2011, 1706); ) Amtliche Leitsätze: 1. Ist bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über einen Antrag auf Veranlagung zur
FG Münster, Urteil vom 23.2.2012 - 9 K 3556/10 K,GSachverhaltStreitig ist das Vorliegen einer ertragsteuerlichen Organschaft.Gegenstand des Unternehmens der im Jahr 1989 gegründeten Klägerin ist die Herstellung und Weiterverarbeitung von
BFH , Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen I R 13/11 (Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 10.01.2011 - Aktenzeichen 6 K 3004/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Bei Abspaltung eines Teilbetriebs kann jedes an der Spaltung beteiligte Unternehmen sowie auch
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2011 - 8 K 8311/10, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 79/11)Leitsatz (des Kommentators)Steht eine missbräuchliche Verschiebung des Verlustes offensichtlich nicht in Rede und bleibt zudem bei wirtschaftlicher
FG Münster, Urteil vom 2.4.2012 - 4 K 562/09SachverhaltDie Beteiligten streiten über die Voraussetzungen einer Haftungsinanspruchnahme nach § 25 des Handelsgesetzbuches (HGB) für Steuerschulden eines von der Klägerin gepachteten Chinarestaurants, die
EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 8.5.2012 - Rs. C-44/11 (1), Deutsche Bank(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs [Deutschland])1. Gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie(2) sind bestimmte Finanzumsätze von der
EuGH, Urteil vom 10.5.2012 - verb. Rs. C-338/11 bis 347/11, FIM Santander Top 25 Euro Fi.TenorDie Art. 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Dividenden inländischer Herkunft
Das BMF hat am 10.5.2012 den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (EStR 2008) – Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012) – veröffentlicht. Volltext des Entw.: siehe
Das BMF hat durch Schreiben vom 30.4.2012 – IV D 3 – S 7532/08/10005 – das Muster des Umsatzsteuerheftes bekannt gemacht. Volltext des Musters: siehe Zusatzmaterial rechts
BFH, Beschluss vom 13.3.2012 - I B 111/11LeitsatzEs ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen,
BFH, Entscheidung vom 10.1.2012 - I R 66/09LeitsatzEs wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie
FG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 08.11.2011 - Aktenzeichen 5 K 113/11 Amtliche Leitsätze: Für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Akteneinsicht aus dem IFG-SH ist der Finanzrechtsweg dann nicht eröffnet, wenn die
FG Düsseldorf, Urteil vom 29.2.2012 - 7 K 3963/11 ESachverhaltDer Kläger war in den Streitjahren als Betriebsprüfer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe tätig. Wohnhaft ist er in Z-Stadt. Seit 1980 war der Kläger dem FA für Betriebsprüfung der
FG Düsseldorf, Beschluss vom 2.4.2012 - 4 K 689/12 ErbAus den GründenI.1. Der Kläger ist schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Kläger schloss mit der in Deutschland geborenen Erblasserin A am ..... Juni 1981 in der Schweiz die
BFH, Urteil vom 28.2.2012 - VII R 36/11Leitsätze1. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls
BFH, Urteil vom 15.2.2012 - XI R 24/09LeitsätzeErstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten Abnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts durch nachträglich ausgezahlte Gutschriften, ist dessen Vorsteuerabzug