Das BMF hat durch Schreiben vom 18.3.2010 – IV B 9 – S 7117/08/10001 – das BMF-Schreiben vom 4.9.2010 – IV B 9 – S7117/08/10001 – zur Regelung des Orts der Dienstleistung ab 1.1.2010 hinsichtlich der Regelungen zum Leistungsort bei Leistungen an
Das BMF hat durch Schreiben vom 19.3.2010 – IV C 1 – S 2410/10/10001 – klargestellt: Korrekturen von Sammelanträgen i. S. d. § 45 Abs. 1 EStG sind in der bis 31.12.2009 anzuwendenden Fassung ab dem 1.1.2011 ausschließlich im Erstattungsverfahren i.S.
In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1.1.2010 geltenden Zahlen des Lohnsteuer- Verfahrens zusammengestellt. Volltextdes Urteils: // siehe Zusatzmaterialien (Newsletter BMF vom 9.3.2010)
BFH, Urteil vom 22.10.2009 - V R 14/08Vorinstanz: FG Köln vom 20.2.2008 - 7 K 3972/02 (EFG 2008, 905)LEITSÄTZE1. Der Umsatzsteuer unterliegende Entgeltforderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen an den späteren Gemeinschuldner werden
BFH, Urteil vom 19.11.2009 - V R 41/08Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.10. 2007 - 2 K 543/06Leitsätze1. Bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags steht dem Leistungsempfänger der darin enthaltene - gesetzlich geschuldete - Betrag als
BFH, Urteil vom 28.10.2009 - IX R 17/09Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 8.4.2009 - 1 K 687/04LEITSATZWird der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
BFH, Urteil vom 16.12.2009 - I R 49/08Vorinstanz: Sächsisches FG vom 2.4.2008 - 8 K 1798/03 (EFG 2008, 1851)LEITSATZVerpflichtet sich eine gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft gegenüber der steuerpflichtigen Vermieterin von
BFH, Urteil vom 15.12.2009 - VII R 18/09Vorinstanz: FG MecklenburgVorpommern vom 26.2.2009 - 2 K 126/07 (EFG 2009, 1185)LEITSATZEin vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einer freiberuflichen Tätigkeit erlangter
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 101/06Vorinstanz: FG Köln vom 26.10.2006 - 6 K 394/04 (EFG 2007, 185)LEITSÄTZEDie persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen
BFH, Urteil vom 28.10.2009 - VIII R 22/07Vorinstanz: FG Köln vom 25.4.2007 - 10 K 3240/06 (EFG 2007, 1148)LEITSATZZahlt ein Steuerpflichtiger, der einem Vermögensverwalter Vermögen zur Anlage auf dem Kapitalmarkt überlässt, ein gesondertes Entgelt
Das FG Münster hat durch Urteil vom 22.1.2010 – 6 K 4276/06 AO – entschieden: Derjenige, der dem Steuerschuldner ein Konto zur Nutzung überlässt, damit dieser betriebliche Forderungen einziehen kann, kann für Steuerrückstände im Wege des Wertersatzes
Das FG Köln hat durch Urteil vom 15.12.2009 – 12 K 3102/09 – entschieden: Ein Steuerberater muss an den Ablauf der Klagefrist erinnern, wenn er die Einspruchsentscheidung des Finanzamts nicht sofort an seinen Mandanten weiterleitet. Kommt er dieser
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.3.2010 – IV A 3 – FG 2032/09/10005 – Kriterien für die Mitteilungspflicht der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung aufgestellt. Volltext des Schr.: s.
Das BMF hat mit Schreiben vom 11.3.2010 – IV C 3 – S 2221/09/10004 – Schreiben vom 16.9.2004 zur einkommensteuerlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang von Privat- oder Betriebsvermögen ersetzt. Es behandelt sowohl
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 101/06Vorinstanz: FG Köln vom 26.10.2006 - 6 K 394/04 (EFG 2007, 185)LEITSÄTZEDie persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen
BFH, Urteil vom 24.11.2009 - VIII R 29/07Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 27.9.2006 - 1 K 1029/06 (EFG 2007, 1870)LEITSÄTZE1. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, auf ein
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 12.3.2010 – IV A 3 – S 0130/08/10006 – zur Durchführung derartiger Maßnahmen geäußert und unterscheidet dabei zwischen Mitteilungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren und solchen außerhalb eines solchen. Es
Das BMF hat am 15.3.2010 die BMF-Schreiben vom 9.8.2004 – IV C 5 – S 2430 – 18/04 (BStBl. I 2004, 717), vom 16.3.2009 – IV C 5 – S 2430/09/ 10001 (BStBl. I 2009, 501) und vom 4.2.2010 (BStBl. I 2010, 195) zwecks Handhabung des Fünften