BMF: Anwendung der DBA auf Personengesellschaften
Das BMF hat durch Schreiben vom 16.4.2010 – IV B 2 – S 1300/09/10003 – zu Fragen der Anwendung von DBA Stellung genommen – sowohl für Fallkonstellationen, in denen Deutschland Ansässigkeitsstaat ist als auch für solche, in denen Deutschland als Betriebsstättenstaat fungiert. Die Detailregelungen fußen auf dem OECD-Musterabkommen; einzelne DBA können abweichende Regelungen enthalten.
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