FG Nürnberg: Zahlungen an Schwester-GmbH als vGA
FG Nürnberg , Urteil vom 20.11.2009 - VII 141/06 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: Eine dem Gesellschafter als Einnahme zuzurechnende vGA liegt auch dann vor, wenn der Gesellschafter aus der Zuwendung zwar selbst keinen unmittelbaren Vorteil gezogen hat, der Vorteil ihm aber mittelbar in der Weise zugerechnet wird, dass eine ihm nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht (BFH-Beschluss vom 17.08.2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293). Dem Gesellschafter nahestehende Personen können auch juristische Personen sein. Der Vorteil, welcher dem Gesellschafter in diesem Falle gewährt wird, besteht darin, dass die Beteiligung an der durch die Leistung begünstigten Kapitalgesellschaft in ihrem Wert erhöht wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, 2;
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