FG Berlin-Brandenburg: Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012 - Aktenzeichen 5 K 5264/09 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: Bezieht eine Holdinggesellschaft für administrative Tätigkeiten von ihrer 100%-igen Tochter-GmbH, mit der eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht, eine monatliche Dienstleistungspauschale, so dass sie (eigene) ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, ist der uneingeschränkte Vorsteuerabzug der Aufwendungen für Dienstleistungen, die der Kapitalbeschaffung dienen, nicht dadurch ausgeschlossen, dass die - gegenüber der Dienstleistungspauschale deutlich höheren - Aufwendungen nicht allein der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit der Holding dienen, sondern im Besonderen der Kapitalausstattung der Tochter-Organgesellschaft und damit ggf. auch dem Bezug nicht steuerbarer Dividenden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; UStG § 2 Abs. 1;
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