Hessisches FG (8. Senat), Urteil vom 10. 5. 2012 - 8 K 2576/10LeitsätzeDie Klage wird abgewiesen.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.SachverhaltStrittig ist, ob die Klägerin im Streitjahr freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte
FG Berlin-Brandenburg (6. Senat), Urteil vom 7. 2. 2012 - 6 K 6086/08TenorDie Bescheide über Körperschaftsteuer 2002 und Gewerbesteuermessbetrag 2002 vom ... Februar 2005 sowie die Einspruchsentscheidung vom ... März 2008 werden aufgehoben.Die
FG Münster (2. Senat), Urteil vom 10. 5. 2012 - 2 K 1950/00 ETenorDie Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen.SachverhaltZu entscheiden ist, ob im Streitjahr 1996 gezahlte Erstattungszinsen gem. § 52a Abs. 8 und § 20 Abs.
FG Münster (2. Senat), Urteil vom 10. 5. 2012 - 2 K 1947/00 ETenorDie Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen.SachverhaltZu entscheiden ist, ob im Verlustentstehungsjahr 1992 gezahlte Erstattungszinsen gem. § 52a Abs. 8
FG Münster ( 4. Senat), Urteil vom 25. 5. 2012 - 4 K 511/11 EtenorDer Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 23.09.2005 unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 11.05.2010 und der hierauf ergangenen
FG Hamburg, Urteil vom 15.3.2012 - 1 K 218/10leitsätze1. Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO ist der zugrundeliegende tatsächliche Lebensvorgang, unabhängig von den gezogenen restlichen Folgerungen.2. Ein Betrieb kann über mehrere Jahre
FG Köln (2. Senat), Urteil vom 24.4.2012 - 2 K 3928/09TenorDie Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin im Hinblick auf Gewinnausschüttungen einer in
EuGH (3. Kammer), Urteil vom 19. 7. 2012 - Rs. C-48/11; Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö gegen A OyTenorArt. 31 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, nach denen ein
EuGH (2. Kammer), Urteil vom 19. 7. 2012 - Rs. C-31/11; Marianne Scheunemann gegen Finanzamt Bremerhaven BTenorEine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die
FG Köln, Urteil vom 30.11.2011- 5 K 1542/09SachverhaltAn der Grundbesitz haltenden T GmbH (T GmbH) waren die Gesellschafter G mit 52,6 %, Q mit 7,4 % und H mit 14,8 % beteiligt. Die restlichen Anteile in Höhe von 25,2 % wurden von der T GmbH selbst
BFH, Urteil vom 23. 5. 2012 - II R 21/10Leitsätze1. Die Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft i.S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ist insoweit nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, als sie auf
BFH, Urteil vom 21. 6. 2012 - IV R 54/09LeitsätzeIst mit der behördlichen Genehmigung zum Abbau eines Bodenschatzes durch den Grundstückspächter eine Verpflichtung zur Rekultivierung verbunden, sind die Zuführungen zur Rekultivierungsrückstellung
BFH, Urteil vom 28. 3. 2012 - II R 57/10Leitsätze1. Das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife
BFH, Urteil vom 28. 2. 2012 - VII R 9/09LeitsatzSetzt ein Unternehmen ein eigenes Flugzeug für Flüge zu anderen Firmen und zu Messen ein, hat es keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer für das in diesem Zusammenhang verwendete Mineralöl.
BFH, Urteil vom 9. 5. 2012 - X R 30/06Leitsätze1. Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG für den Veranlagungszeitraum 2001 sind Unterentnahmen aus den Jahren vor 1999 außer Acht zu lassen. Die Anwendungsregelung
EuGH (2. Kammer), Urteil vom 12. 7. 2012 - Rs. C-284/11; EMS-Bulgaria Transport OOD gegen Direktor na Direktsia „Obzhalvane i upravlenie na izpalnenieto" PlovdivTenor1. Art. 179 Abs. 1 und die Art. 180 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom
EuGH (3. Kammer), Urteil vom 12. 7. 2012 - Rs. C-378/10; VALE Építési kftTenor1. Die Art. 49 AEUV und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die zwar für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer