BFH, Beschluss vom 13.3.2012 - I B 111/11LeitsatzEs ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen,
BFH, Entscheidung vom 10.1.2012 - I R 66/09LeitsatzEs wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie
FG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 08.11.2011 - Aktenzeichen 5 K 113/11 Amtliche Leitsätze: Für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Akteneinsicht aus dem IFG-SH ist der Finanzrechtsweg dann nicht eröffnet, wenn die
FG Düsseldorf, Urteil vom 29.2.2012 - 7 K 3963/11 ESachverhaltDer Kläger war in den Streitjahren als Betriebsprüfer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe tätig. Wohnhaft ist er in Z-Stadt. Seit 1980 war der Kläger dem FA für Betriebsprüfung der
FG Düsseldorf, Beschluss vom 2.4.2012 - 4 K 689/12 ErbAus den GründenI.1. Der Kläger ist schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Kläger schloss mit der in Deutschland geborenen Erblasserin A am ..... Juni 1981 in der Schweiz die
BFH, Urteil vom 28.2.2012 - VII R 36/11Leitsätze1. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls
BFH, Urteil vom 15.2.2012 - XI R 24/09LeitsätzeErstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten Abnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts durch nachträglich ausgezahlte Gutschriften, ist dessen Vorsteuerabzug
(Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus [Finnland])I - Einleitung1. Der Korkein hallinto-oikeus (Oberster Verwaltungsgerichtshof Finnlands) legt dem Gerichtshof drei Fragen zur Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie(2) im
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland)1. Ausgehend von einer einzigen Frage, die der Bundesfinanzhof auf den ersten Blick sehr präzise formuliert, bietet das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen dem Gerichtshof die
EuGH, Urteil vom 26.4.2012 - C-621/10, 129/11, Balkan and Sea Properties, Provadinvest *Tenor1. Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die darin
Das BMF hat am 19.4.2012 – 2012/0202480 – die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.4.2012 zu Einheitswertfeststellungen und Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags bekannt gemacht; beides wird unter
BFH, Urteil vom 2.2.2012 - IV R 16/09Volltext des Urteils://BB-ONLINE BBL2012-1147-1unter www.betriebs-berater.deLeitsätze1. Eine GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer gemäß § 7g Abs. 7 EStG a. F. bilden, wenn an der Komplementär-GmbH
Hessisches FG, Urteil vom 13.9.2011 - 4 K 829/07LEITSATZ (DES KOMMENTATORS)Berät der Beirat einer GmbH hauptsächlich die Gesellschafter statt die Geschäftsführung, sind die Beiratsvergütungen als „Vergütungen an mit der Überwachung der
FG Münster, Urteil vom 21.12.2011 - 9 K 3802/08 K, G, F, ZerlSachverhaltDie Beteiligten streiten darum, ob es bei von der Klägerin vereinnahmten Vermittlungsprovisionen in Höhe von sog. stornobehafteten Beträgen bereits zur Gewinnrealisierung
Das BMF hat im Schreiben vom 24.4.2012 – IV D 2 – S 7300/11/10002 – die Nichtbeanstandungsregelung des BMF-Schreibens vom 2.1.2012 – IV D 2 – S 7300/11/10002, BStBl. I, 60, zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG und Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach §
FG Niedersachsen, Urteil vom 19.5.2011 - 11 K 496/10SachverhaltStreitig ist, ob der Auflösungsverlust nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) in voller Höhe oder nur zu 60% abzugsfähig ist.Die Kläger sind verheiratet. Der Kläger wird mit seiner
BFH, Urteil vom 19.1.2012 - VI R 32/11SachverhaltDie Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr (2007) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr Bezirksleiter bei der
Das BMF hat mit Schreiben vom 24.4.2012 – IV A 4 – S 1451/07/10011 – das aktualisierte Verzeichnis der Wirtschaftszweige/GKZ nach dem Stand vom 1.5.2012 bekannt gemacht und in einer Anlage festgeschrieben. Volltext des Schr.nebst Anlage: siehe