Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.BFH, Urteil vom 11.2.2009 - X R 51/06Vorinstanz: FG Münster vom 18.11.2005 - 11 K 3561/04 E (EFG 2007, 1187)LEITSÄTZEBeantragt der Kläger im Klageverfahren, einen
BFH, Urteil vom 8.7.2009 - XI R 64/07Vorinstanz: FG Köln vom 15.3.2005 - 5 K 2696/00 (EFG 2008, 505)LEITSÄTZE1. Die Zusammenstellung des Prüfungsergebnisses einer Außenprüfung in einem Betriebsprüfungsbericht stellt keine --den Ablauf der
Mit Urteil vom 1.7.2009 - I R 81/08 - hat der BFH entschieden, es sei nicht sachlich unbillig, wenn eine Kirchensteuer auch insoweit erhoben wird, als sie auf der Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen und Übergangsgewinnen beruht. Wenn die
Mit Urteil vom 8.7.2009 - XI R 64/07 - entschied der BFH, die Zusammenstellung des Prüfungsergebnisses einer Außenprüfung in einem Betriebsprüfungsbericht stelle keine - den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende - letzte Ermittlungshandlung
Mit Urteil vom 11.2.2009 - X R 51/06 - hat der BFH entschieden, dass eine unzulässige Klageänderung i.S. der §§ 67, 123 FGO vorliegt, wenn der Kläger im Klageverfahren die Erweiterung eines Vorläufigkeitsvermerks und im Revisionsverfahren die
BMF, Schreiben vom 6. 10. 2009 - IV A 3 - S 0623/09/10001 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 25. 8. 2009 - VI B 69/09 - (BB 2009, 2241 mit
Der BFH hatte mit Beschluss vom 25.8.2009 - VI B 69/09 - (BB 2009, 2241 mit Entscheidungsreport Lühn) entschieden, es sei ernstlich zweifelhaft, ob das ab VZ 2007 geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (idF des StÄndG 2007)
BFH, Urteil vom 12.3.2009 - II R 51/07Vorinstanz: FG Köln vom 8.11.2007 - 9 K 2200/06 (EFG 2008, 475)Leitsätze1. Die Haftung eines inländischen Kreditinstituts für die Erbschaftsteuer eines nicht im Geltungsbereich des ErbStG wohnhaften Erben gemäß §
BFH, Urteil vom 4.3.2009 - I R 1/08Vorinstanz: FG Münster vom 21.9.2007 - 9 K 4007/06 K (EFG 2008, 324)LEITSÄTZE1. Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außenstehenden Aktionär der beherrschten Gesellschaft
Der BFH hat durch Urteil vom 17.6.2009 – VI R 46/07 – entschieden: Die Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids mit dem Ziel der Anrechnung höherer Lohnsteuerabzugsbeträge kann zulässig sein. Die vom Arbeitgeber zu Unrecht angemeldeten und an das FA
Der BFH hat mit Urteil vom 20.8.2009 –V R 32/08– entschieden, dass die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank e.G. keine ehrenamtliche Tätigkeit und deshalb nicht nach § 4 Nr. 26 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit ist. Volltext
Der BFH hat mit Urteil vom 23.7.2009 –V R 20/08– entschieden: Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für gemeinnützige Körperschaften ist nur zu gewähren, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog.
Der BFH hat durch Urteil vom 21.7.2009 – VII R 2/ 08 – entschieden: Stellt sich nach Annahme der Zollanmeldung für eingeführte Arzneimittel heraus, dass die Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 S. 1 AMG nicht vorliegen, kann die Zollanmeldung nicht von
Der BFH hat durch Urteil vom 17.6.2009 – VI R 69/06 – entschieden: Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Kapitalbeteiligung von einem
Das BMF hat durch Schreiben vom 25.9.2009 – IV B 9 – S 7359/07/10009 – das Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i. S. d. § 18 Abs. 9 S. 6 UStG besteht, und dasjenige der Drittstaaten, zu denen keine Gegenseitigkeit besteht,
Die Europäische Kommission hat Teile des deutschen Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt. Nach Ansicht der Kommission überwiegen die positiven
Das BMF plant ein Schreiben zu den lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes vom 7.3.2009 (BGBl. I 2009, 451, BStBl. I 2009, 436). Den Entwurf eines Schreibens hat das BMF am 28.9.2009 an die Spitzenverbände zur
Durch Schreiben vom15.9.2009 – IV B 8 – S 7390/ 09/10002 – hat das BMF Unternehmern, die steuerfreieUmsätze nach§ 4Nr. 3UStGausführen, die Trennung der Bemessungsgrundlage erleichtert. Das betrifft Spediteure, Frachtführer, Verfrachter, Lagerhalter