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Steuerrecht
14.01.2010
Steuerrecht
FG München: Zinslose Kapitalüberlassung mit eigenkapitalersetzendem Charakter keine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 AStG

Das FG München hat durch Urteil vom 17.7.2009 – 2 K 2798/06 – entschieden: Eine zinslose Kapitalüberlassung an eine ausländische Ltd. durch einen zu 100% beteiligten Gesellschafter mit eigenkapitalersetzendem Charakter stellt keine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 AStG (regelt die Berichtigung von Einkünften bei internationalen Verflechtungen unter Anwendungen eines Fremdvergleichs) dar. Eine Zurechnung von fiktiven Zinseinnahmen ist daher unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: I R 72/09).

Zum Thema vgl. auch BMF-Schreiben vom 12.1.2010 – IV B 5 – S 1341/07/ 10009

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