FG Münster: Stiftungsgeschäft unter Lebenden
Das FG Münster hat durch Urteil vom 4.6.2009 – 3 K 5275/06 Erb – entschieden, dass ein steuerpflichtiges Stiftungsgeschäft unter Lebenden gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 ErbStG auch dann anzunehmen ist, wenn eine bereits existierende Stiftung eine neue Stiftung mit weitgehend gleichem Stiftungszweck gründet und einen Teil ihres Stiftungsvermögens auf die neu gegründete Stiftung überträgt.
Volltext des Urteils: siehe Zusatzmaterialien rechts
->Gegen das Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden (Az. des BFH: VI B 144/09).