BFH: Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung
Der BFH hat durch Beschluss vom 26.11.2009 – VIII B 190/09 – entschieden: Für einen betrieblichen PKW, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des PKW dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren. Dem steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sog. 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelt (gegen BMF-Schreiben vom 8.5.2009 – IV C 6 – S 2139 – b/07/10002, 2009/0294464, BStBl. I 2009, 633, Rn. 47).
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2010-85-1