BFH, Urteil vom 25.8.2009 - IX R 11/09Vorinstanz: FG Nürnberg vom 26.2.2009 - 4 K 1370/2008LEITSATZEine die Anwendung von § 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften kommt auch dann in Betracht, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung
Mit Urteil vom 25.8.2009 – IX R 11/09 – hat der BFH entschieden, dass eine die Anwendung von § 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften auch dann in Betracht kommt, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung eine in einem anderen
Durch Schreiben vom 12.10.2009 – IVC 5 – S 2361/09/10004 – ändert (1) das BMF den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer, des SolZ und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer mit Wirkung ab 2010 und gibt
Der Streitfall betraf die Klage gegen ein Beitreibungsersuchen, das das FA über das BZSteu nach Zypern gericht hatte. Nachdem der BFH in seinem Urteil vom 21.7.09 -VII R 52/08 - zunächst den Unterschied zwischen Prozessführungsbefugnis (wer ist zu
BFH, Beschluss vom 21.9.2009 - VI B 31/09Vorinstanz: FG Nürnberg vom 19.2.2009 - 6 K 1859/2008 (EFG 2009, 846)LEITSÄTZE1. § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG wirft nach seinem eindeutigen Wortlaut, das nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Mit Urteil vom vom 18.8.2009 - X R 25/06 - hat der BFH entschieden, dass maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung nicht die vom Stpfl. subjektiv vorgenommene Beurteilung einer Tätigkeit und die angegebene Bezeichnung, sondern die Wertung
Eine GmbH hatte 1993 einer Bank ihre sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen, Leistungen und Mietverträgen i. R. einer Globalzession zur Sicherung abgetreten. 2004 kündigte die Bank den eingeräumten Kredit und zog
Mit Beschluss vom 21.9.2009 - VI R 31/09 - stellte der BFH fest, dass nach dem eindeutigen Worlaut des § 32b Abs. 1 Nr. 1 lit. j EStG das nach dem BEEG gezahlte Elterngeld dem Progressionsvorbehalt zu unterstellen ist. Die erhobene
BFH, Urteil vom 21.7.2009 - VII R 52/08Vorinstanz: FG München vom 29.10.2008 - 9 K 2323/07 (EFG 2009, 280)LEITSÄTZE1. § 63 Abs. 1 FGO bestimmt ohne Ansehen des rechtlichen Inhalts des streitigen Rechtsverhältnisses, wer zu verklagen ist, d.h. die
Der BGH entschied durch Beschluss vom 19.8.2009 - 1 StR 206/09 - dass die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen i. S. von § 6 UStG vorgesehenen Nachweispflichten (§§ 8 ff. UStDV) keine materiellrechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung ist
Zwei BMF-Schreiben vom 1. 10. 2009 - IV C 1 - S 2252/07/0001 - ändern bzw. ergänzen die BMF-Schreiben vom 22. 12. 2005 (BStBl. I 2006, 92) und vom 22. 8. 2002 (BStBl. I 2002, 827) zur Besteuerung von Versicherungserträgen und zum Sonderausgabenabzug
Durch koordinierte Ländererlasse vom 5.10.2009 - IV C 4 - S-2225/07/0004 - wurde das BMF-Schreiben vom 30.11.2007 (BStBl I, 825) bezüglich der Feststellungsfrist bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 i. d. F. des
Das BMF ändert durch Schreiben vom 8. 10.2009 - IV C 5 - S 2361/09/10004/I A 5 - Vw 7430/09 den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer mit Wirkung ab
Wenn ein Ehegatte nachträglich die Aufteilung der gemeinsamen Steuerschuld beantragt, wird berechnet, inwieweit die gemeinsame Steuerschuld der - zunächst zusammen veranlagten -Ehegatten auf die einzelnen Ehepartner entfällt. Dagegen kann der andere
BFH, Urteil vom 1.7.2009 - I R 81/08Vorinstanz: FG Köln vom 9.7.2008 - 11 K 3041/07 (EFG 2008, 1769)LEITSÄTZE1. Es ist nicht sachlich unbillig, wenn eine Kirchensteuer auch insoweit erhoben wird, als sie auf der Berücksichtigung von