BFH: Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (Entscheidungsreport)
BFH, Urteil vom 19.8.2009 - I R 3/09
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Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile wird steuerlich rückwirkend geändert, wenn die Vertragsparteien wegen Streitigkeiten über Wirksamkeit oder Inhalt des Vertrages einen Vergleich schließen und den Veräußerungspreis rückwirkend mindern.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Roland Karl, RA, FAStR und FAHuG, Karlsruhe
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