FG Thüringen: Kein aktiver RAP für Kraftfahrzeugsteuer (Entscheidungsreport)
FG Thüringen, Urteil vom 25.2.2009 - I 443/06 , Rev. eingelegt (Az. BFH I R 65/09)
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LEITSATZ (des Kommentators)
Vorausbezahlte Kfz-Steuern stellen auch insoweit steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar, als sie rechnerisch auf einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag entfallen. Es ist kein aktiver RAP zu bilden.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Achim Bergemann, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Partner bei RP Richter & Partner, Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, München
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