FG Thüringen: Lohnsteuerhaftung des Arbeitsgebers bei Jubiläumszuwendungen
Nach dem Urteil des FG Thüringen vom 17.9.2009 – 2 K 180/07 – haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die anfällt, wenn ein Arbeitnehmer in Absprache mit ihm ein Wirtschaftsgut anschafft und einen Großteil des Anschaffungspreises von ihm als Jubiläumszuwendung erhält. Hierin ist nach Auffassung des FG keine Sachzuwendung zu sehen. Regelmäßig übt das FA sein Entschließungsermessen auch rechtsfehlerfrei aus, wenn es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner in Anspruch nimmt.
Das Urteil ist nicht rechtkräftig (Az. des BFH: II R 45/09).