BFH, Urteil vom 3.2.2010 - IV R 45/07Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 10.7.2007 - 13 K 509/06 (EFG 2007, 1752)LeitsatzDie Entnahme eines Landwirts, der die private PKW-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist
Der BFH hat durch Urteil vom 3.2.2010 – IV R 45/ 07 – entschieden: Die Entnahme eines Landwirts, der die private PKW-Nutzung nach der 1%-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen. Volltext
BFH, Urteil vom 10.2.2010 - XI R 49/07Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg vom 21.9.2005 - 2 K 109/03 (EFG 2005, 1973)LeitsatzDie Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen
Der BFH hat durch Urteil vom 19.1.2010 – X R 53/ 08 – entschieden: Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz mit Wirkung vom 1.1.2005 ist verfassungsmäßig, sofern das Verbot der Doppelbesteuerung
Das BMF hat sich im Schreiben vom 31.3.2010 – IV C 3 – S 2222/09/10041 / IV C 5 – S 2333/07/ 0003 – zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge geäußert und das Schreiben vom 20.1.2009 – IV C 3 – S 2496/08/10011 / IV C 5 – S 2333/07/0003 (BStBl. I
Die Bundesregierung hat vor Ostern 2010 einen Referentenentwurf für ein JStG 2010 vorgelegt. Die Einzelmaßnahmen haben überwiegend technischen Charakter. Folgende Regelungen sind u. a. vorgesehen: – Vereinfachungen und Korrekturen beim
BFH, Urteil vom 10.12 2009 - XI R 62/06Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 29.8.2006 - 6 K 2991/03 (EFG 2006, 1709)LEITSATZEine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die neben ihren nichtunternehmerischen Tätigkeiten auch unternehmerische Tätigkeiten
BFH, Urteil vom 16.12.2009 - I R 49/08Vorinstanz: Sächsisches FG vom 2.4.2008 - 8 K 1798/03 (EFG 2008, 1851)LEITSATZVerpflichtet sich eine gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft gegenüber der steuerpflichtigen Vermieterin von
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ausdrücklich die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministers, das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis gründlich auf den Prüfstand zu stellen. Unterstützung verdient nach Ansicht des
Der Bundesrat hat am 26.3.2010 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Zum Inhalt vgl. BB 2010, 406. Auf folgende Maßnahmen sei hingewiesen: – Entstehen der Steuer bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für sonstige Leistungen mit Ablauf des
Das FG Münster hat durch Urteil vom 20.1.2010 – 10 K 5155/05 E – entschieden: Eine sog. Überkreuzvermietung zwischen nahen Angehörigen kann einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch darstellen. Allein vage Pläne, einmal eine Familie zu gründen und
Am 24. und 25.3.2010 fand in München die 49. Münchener Steuerfachtagung mit über 400 Teilnehmern im Münchener Park Hilton Hotel statt. Unter dem Patronat der Steuerberaterkammer München mit seinem Präsidenten Dr. Hartmut Schwab zog sich die Forderung
BFH, Urteil vom 11.11.2009 - II R 63/08Vorinstanz: FG Münster vom 21.8.2008 - 3 K 4920/06 Erb (EFG 2009, 278)Leitsatz§ 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG lässt eine Einschränkung seines Anwendungsbereiches für den Fall einer Überentnahme zur Tilgung der für den
FG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2010 - 6 V 21/10LeitsatzEs ist ernstlich zweifelhaft, ob die Zinsaufwendungen mehrerer wesentlich Beteiligter bei der Anwendung der Rückausnahme des § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG zur sog. Zinsschranke zu addieren sind.
BFH, Beschluss vom 18.3.2010 - IX B 227/09Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 12.11.2009 - 12 K 961/06 FLEITSATZEs ist geklärt, dass Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur
Der BFH hat durch Beschluss vom 18.3.2010 – IX B 227/09 – entschieden: Es ist geklärt, dass Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 S. 1 EStG nur begrenzt abziehbar ist, wenn dem
BFH, Urteil vom 21.1.2010 - VI R 51/08Vorinstanz: FG Nürnberg vom 17.4.2008 - 7 K 106/2007LEITSÄTZE1. Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte
Der BFH hat durch Urteil vom21.1.2010 – VI R 51/ 08 – entschieden: Der Vorteil aus einer unentgeltlichen Verpflegung durch den Arbeitgeber unterliegt bei Bordpersonal von Flusskreuzfahrtschiffen nicht der Lohnsteuer. Dies gilt allerdings nur, wenn