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Steuerrecht
08.07.2010
Steuerrecht
BFH: Formwechsel einer GmbH in eine KG

Der BFH hat im Urteil vom 3.2.2010 - IV R 61/07 entschieden: Wird eine GmbH in eine KG formwechselnd und nach § 2 i. V. m. § 14 UmwStG 1995/1999 rückwirkend umgewandelt, so ist für Zwecke der Bestimmung der den Rückwirkungszeitraum betreffenden verrechenbaren Verluste i. S. von § 15a EStG auch die Haftungsverfassung des entstandenen Rechtsträgers (KG) auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zurückzubeziehen.

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