FG Rheinland-Pfalz: Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters
Das FG Rheinland-Pfalz hat durch Urteil vom 24.11.2009 - 1 K 1752/07 - entschieden: Bei einem Antrag auf Einsicht in die Steuerakten des Insolvenzschuldners hat der Insolvenzverwalter lediglich Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch das Finanzamt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH anhängig unter BFH-Az. II B 4/10).