FG Köln: Nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung
Das FG Köln hat durch Urteil vom 26.2.2010 - 15 K 3427/06 - rechtskräftig entschieden: Ein nachträglicher Antrag auf getrennte ESt-Veranlagung ist auch dann möglich, wenn der Ehegatte, der den Antrag stellt, im fraglichen Veranlagungszeitraum Einkünfte solcher Art und Höhe hatte, dass er verpflichtet war, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und vom Finanzamt von Amts wegen zu veranlagen war. Das gilt auch dann, wenn dieser Bescheid die Einkommensteuer des beantragenden Ehegatten auf 0 Euro festsetzen müsste, da es sich dann um keinen Nichtveranlagungsbescheid, sondern um eine Freiveranlagung handelt.