FG Baden-Württemberg: Vorsteuerberichtigung bei Rückwechsel zur Durchschnittssatzbesteuerung
Das FG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 8.9.2009 – 12 K 122/06 – entschieden: Hatte ein Landwirt einen Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG zur Regelbesteuerung vorgenommen und ist er später wieder zur Durchschnittssatzbesteuerung zurückgekehrt, und führt dies zu Vorsteuerrückzahlungen an das FA als auch zu Vorsteuererstattungen, und ist dies insgesamt für den Landwirt nachteilig, hat er keinen Anspruch darauf, dass ihm der nachteilige Steuerüberhang aus Billigkeitsgründen erlassen wird, wenn ihm der Vorsteuerabzug bestandskräftig gewährt wurde.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1694-2
--> Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: V R 43/09). Der Entscheidung liegt der Gedanke des Vorteilsausgleichs zugrunde: Wer zuvor Vorteile aus dem Wechsel der Besteuerungsform geschöpft hat, muss auch die negativen Auswirkungen gegen sich gelten lassen.