FG Münster: Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen
Das FG Münster hat im Urteil vom 21.5.2010 – 14 K 1141/08 E – entschieden:
Werden Gartenarbeiten auf einem Grundstück vor Einzug der Steuerpflichtigen in das auf dem Grundstück neu errichtete Einfamilienhaus erbracht, so stellen diese Aufwendungen keine (vorweggenommenen) haushaltsnahen Dienstleistungen dar.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1694-3