BFH, Urteil vom 11.5.2010 - IX R 25/09LeitsatzDie Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 4 AO kommt nur in Betracht, wenn der Antrag oder Rechtsbehelf des Steuerpflichtigen spezifisch auf die Änderung des vorausgegangenen Bescheides
BFH, Urteil vom 20.7.2010 - IX R 45/09Leitsätze1. Der Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 2 EStG entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung, unabhängig davon, dass der Kaufpreis gestundet wird .2. Eine wahlweise Zuflussbesteuerung des
BFH, Urteil vom 19.5.2010 - XI R 6/09Leitsätze1. Ein Unternehmer, der in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, führt keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen aus .2. Die Bestimmungen über Buch-
Der BFH hat imUrteil vom 19.5.2010 – XI R 6/09 – entschieden, dass ein Unternehmer, der auf einem deutschen Flughafen in einer Wechselstube in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, keine Lieferungen,
BFH, Urteil vom 20.7.2010 - IX R 49/09LeitsatzBei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen .SachverhaltDer Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde in den Streitjahren 2002 bis 2005 mit seiner
Der BFH hat durch Urteil vom 20.7.2010 – IX R 49/09 – entschieden, dass auch bei langfristiger Vermietung von Gewerbeobjekten – anders als bei Wohnobjekten – die Einkünfteerzielungsabsicht nicht vermutet wird, sondern im Einzelfall konkret
Das FG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil vom 21.4.2010 - 2 K 998/05 - entschieden: Beauftragt das Arbeitsamt zu seiner Unterstützung Dritte mit der Vermittlung Ausbildungs- oder Arbeitssuchender oder mit Teilaufgaben ihrer Vermittlung, sind
Das FG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil vom 14.4.2010 – 12 K 12047/09 – entschieden: Ein Fahrtenbuch ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn dort handschriftlich nur Stichpunkte zu einzelnen Fahrten aufgezeichnet sind, die später durch eine
Der Bundesrat hat am 24.9.2010 den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19.3.2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Anguilla über den steuerlichen Informationsaustausch angenommen (BR-Drs. 498/10). (PM
Den ersten Platz in der Endausscheidung am 23./24.9.2010 des unter gemeinsamer Trägerschaft der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und des BFH veranstalteten Moot Court zum Steuerrecht erzielte das Team der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt veranstaltete vom 14. – 16.9.2010 die Steuerfachtagung Celle, die sie in der Congress Union in Celle abhielt. Der Präsident des Verbandes, WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, konnte über 300
Ein vom BMF in Auftrag gegebenes Gutachten (Umfang: 460 Seiten) von Roland Ismer (Universität Erlangen-Nürnberg), Ashok Kaul (Universität des Saarlandes), Projektleitung, Wolfram Reiß (Universität Erlangen-Nürnberg) und Silke Rath (Universität Mainz)
Der BFH hat im Urteil vom 20.5.2010 – VI R 41/ 09 – entschieden: Der Umstand, dass eine Bausparkasse sowohl bei Arbeitnehmern ihrer „Partnerbanken“ als auch bei ihren freien Handelsvertretern und deren Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten anderer
Der BFH hat mit Urteil vom 20.7.2010 – IX R 23/ 09 – entschieden: Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird i. S. v. § 3 Nr. 9 EStG aufgelöst, selbst wenn der Arbeitnehmer mit dessen Aufhebung zugleich in ein neues (befristetes) Arbeitsverhältnis mit
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - VI R 41/09Leitsätze1. Der Umstand, dass eine Bausparkasse sowohl bei Arbeitnehmern ihrer "Partnerbanken" als auch bei ihren freien Handelsvertretern und deren Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten anderer
BFH, Urteil vom 20.7.2010 - IX R 23/09Leitsätze1. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird i.S. von § 3 Nr. 9 EStG aufgelöst, selbst wenn der Arbeitnehmer mit dessen Aufhebung zugleich in ein neues (befristetes) Arbeitsverhältnis mit einer externen
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 8.9.2010 – 2 BvL 3/10 – die Vorlage des Niedersächsischen FG vom 25.11.2009 – 7 K 143/08 – (vgl. dazu BB 2010, 1182) als unzulässig verworfen, da sich das FG nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des BVerfG zum
Der Finanzausschuss berät am 29.9.2010 den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) (BT-Drs. 17/2249; 17/2823) und hält dazu eine öffentliche Anhörung ab.(PM Bundestag vom 23.9.2010)