BMF: Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung - Anpassung des UStAE
Das BMF hat durch Schreiben vom 21.12.2010 - IV D 3 - S 7340/0 :003 - die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, mit Wirkung vom 1.1.2011 durch das JStG 2010 berücksichtigt und den UStAE entsprechend angepasst.
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