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Steuerrecht
06.01.2011
Steuerrecht
BFH: Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft

Der BFH hat im Beschluss vom 12.10.2010 – I R 59/09 – entschieden: Ist die tatsächliche Gesch äftsführung einer gemeinnützigen GmbH nicht während des gesamten Besteuerungszeitraums auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet, führt dies grundsätzlich nur zu einer Versagung der Steuerbefreiung für diesen Besteuerungszeitraum. Schüttet eine gemeinnützige GmbH jedoch die aus der gemeinnützigen Tätigkeit erzielten Gewinne überwiegend verdeckt an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter aus, liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO vor, der die Anwendung des § 61 Abs. 3 AO ermöglicht.
 
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-85-2
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