BMF: Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2011
Das BMF hat am 3.1.2011 bekannt gemacht: Die steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen werden auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 4 EStG).
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das für das Bundesreisekostengesetz zuständige Bundesinnenministerium erst zum 1.1.2012 eine Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder herausgeben, so dass die für steuerliche Zwecke anzuwendende Übersicht auch erst zu diesem Stichtag aktualisiert werden kann. Bis dahin gelten die mit BMf-Schreiben vom 17.12.2009 bekannt gegebenen Pauschbeträge fort.
(Mitteilung BMF vom 3.1.2011)