BMF: Umzugskosten nach R 9.9. Abs. 2 LStR 2011
Durch Schreiben vom 30.12.2010 - IV C 5 - S 2353/08/10007 - hat das BMF die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1.1.2011 bekannt gegeben.
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